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Das Lynch-Syndrom ist eine angeborene genetische Veranlagung, die das Risiko für bestimmte Krebserkrankungen erhöht. Besonders häufig sind Darmkrebs und bei Frauen Krebs des Gebärmutterkörpers. Auch weitere Tumorerkrankungen, etwa an den Eierstöcken oder am Magen, können häufiger auftreten.

Die gute Nachricht: Wer von seinem erhöhten Risiko weiß, kann handeln. Regelmäßige und engmaschige Vorsorgeuntersuchungen helfen dabei, Veränderungen frühzeitig zu erkennen und Krebserkrankungen möglichst zu verhindern oder in einem frühen Stadium zu behandeln.


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Was ist das Lynch-Syndrom?

Ursache des Lynch-Syndroms sind Veränderungen in bestimmten Genen, die für die Reparatur von Fehlern in der DNA verantwortlich sind. Dadurch können sich Fehler im Erbgut leichter anhäufen und das Risiko für eine Krebserkrankung steigt.

Das Lynch-Syndrom wird autosomal-dominant vererbt. Das bedeutet: Kinder von Menschen mit einer krankheitsverursachenden genetischen Veränderung haben eine Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent, diese Veränderung ebenfalls zu erben. Vererbt wird dabei nicht die Krebserkrankung selbst, sondern die genetische Veranlagung für ein erhöhtes Tumorrisiko. Gleichzeitig gilt: Nicht jeder Mensch mit Lynch-Syndrom erkrankt zwangsläufig an Krebs.

Wissen-To-Go:
Unsere Podcastfolge „Genetisches Krebsrisiko“ und „Leben mit Lynch-Syndrom

Warum Vorsorge beim Lynch-Syndrom besonders wichtig ist

Beim Lynch-Syndrom beginnt Krebs teilweise in einem jüngeren Alter als in der Allgemeinbevölkerung. Deshalb reicht die übliche Krebsfrüherkennung für Menschen mit Lynch-Syndrom nicht aus.

Eine regelmäßige, auf das individuelle Risiko abgestimmte Vorsorge ist entscheidend. Dazu gehören insbesondere engmaschige Darmspiegelungen. Für Frauen können zusätzlich regelmäßige gynäkologische Untersuchungen wichtig sein. Je nach persönlicher Situation können weitere Maßnahmen infrage kommen.

Das Ziel der Vorsorge ist klar: Krebs möglichst verhindern oder so früh erkennen, dass er gut behandelt werden kann. Gerade beim Lynch-Syndrom kann das Wissen um die genetische Veranlagung deshalb einen wichtigen Unterschied machen.

Das Lynch-Syndrom betrifft nicht nur ein einzelnes Organ. Je nach genetischer Veränderung und persönlicher Situation können unterschiedliche Krebserkrankungen eine Rolle spielen. Auch die Empfehlungen zur Vorsorge und – falls eine Krebserkrankung auftritt – zur Behandlung können sich von denen bei Menschen ohne Lynch-Syndrom unterscheiden. Deshalb ist es sinnvoll, die Betreuung in die Hände von Ärztinnen und Ärzten zu geben, die Erfahrung mit erblichen Tumorrisikosyndromen haben. In spezialisierten und zertifizierten Zentren arbeiten verschiedene Fachrichtungen zusammen. So können genetische Beratung, Vorsorge, Diagnostik und gegebenenfalls Behandlung aufeinander abgestimmt werden.

Für Betroffene bedeutet das: Sie müssen ihr persönliches Krebsrisiko nicht allein einordnen und ihre Vorsorge nicht selbst organisieren.

Eine Diagnose oder bereits der Verdacht auf ein Lynch-Syndrom kann viele Fragen aufwerfen: Was bedeutet das für mich? Was bedeutet es für meine Kinder und Geschwister? Wie gehe ich mit dem Wissen um mein erhöhtes Krebsrisiko um? Und wie oft muss ich zur Vorsorge?

Neben medizinischer Beratung kann deshalb auch der Austausch mit anderen Betroffenen hilfreich sein. Menschen mit Lynch-Syndrom kennen viele der Fragen und Unsicherheiten aus eigener Erfahrung. Selbsthilfegruppen und Patientenorganisationen bieten die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, Fragen zu stellen und sich mit anderen zu vernetzen. SemiColon organisiert beispielsweise Informationsveranstaltungen und Gesprächskreise für Menschen mit Lynch-Syndrom.

www.semi-colon.de

Das eine hilft bei medizinischen Entscheidungen, das andere kann dabei helfen, mit der Diagnose und ihren Auswirkungen auf das eigene Leben umzugehen. Wir sind sehr dankbar für Menschen wie Georgina Hoffmann, die sich gemeinsam mit dem Netzwerk SemiColon und uns für mehr Awareness und Austausch stark macht. Einen Einblick in Ihren persönlichen Weg und Umgang mit dem Tumorrisikosyndrom gibt es hier:

Wer ein Lynch-Syndrom hat oder bei sich oder in der Familie ein erhöhtes Risiko vermutet, sollte sich fachkundig beraten lassen. Eine genetische Beratung kann klären, ob eine weiterführende Diagnostik sinnvoll ist. Wird ein Lynch-Syndrom festgestellt, lässt sich daraus ein individueller Vorsorgeplan ableiten.

FAQ & wissenswerte Begriffe

Autosomal-dominante Vererbung beim Lynch-Syndrom
Das Lynch-Syndrom ist eine erblich bedingte Tumorprädisposition, die autosomal-dominant vererbt wird. Betroffene haben ein erhöhtes Risiko, unter anderem an Darmkrebs und Gebärmutterschleimhautkrebs (Endometriumkarzinom) zu erkranken.

Autosomal: Die betroffenen Gene liegen auf einem der Autosomen (Nicht-Geschlechtschromosomen). Deshalb können Frauen und Männer die genetische Veränderung gleichermaßen erben und weitergeben.

Dominant: Eine krankheitsverursachende Variante in einer der beiden Genkopien reicht aus, um eine erbliche Tumorprädisposition zu begründen.

Ist ein Elternteil Träger einer krankheitsverursachenden Variante und der andere Elternteil nicht betroffen und trägt diese Variante nicht, gilt für jedes Kind unabhängig von den Geschwistern:

  • 50 % Variante geerbt
    Das Kind trägt die familiäre Variante.
  • 50 % Variante nicht geerbt
    Das Kind trägt die familiäre Variante nicht.

Wichtig:

  • Die Wahrscheinlichkeit gilt bei jeder Schwangerschaft neu – unabhängig davon, ob vorherige Kinder die Variante geerbt haben.
  • Nicht die Krebserkrankung selbst wird vererbt, sondern die genetische Veranlagung (Prädisposition), die das Risiko für bestimmte Krebsarten erhöht.

Beim Lynch-Syndrom liegen krankheitsverursachende Varianten meist in Genen des DNA-Mismatch-Repair-Systems (MMR-Gene: MLH1, MSH2 mit EPCAM, MSH6, PMS2). Dieses System korrigiert Fehler, die bei der DNA-Verdopplung entstehen.

 

Wichtig: Vererbung bedeutet nicht zwangsläufig Erkrankung

Beim Lynch-Syndrom muss man zwei Ebenen unterscheiden:

  • Keimbahnebene (d.h. genetische Konstitution von Zeugung an): Die genetische Veränderung wird autosomal-dominant vererbt.
  • Zellebene: Für die Entstehung eines Tumors müssen in der Regel auch die funktionsfähigen Kopien des betroffenen DNA-Reparatursystems in einer Zelle ausfallen. Dieses Prinzip wird als Two-Hit-Modell bezeichnet.

Daher gilt:

  • Eine Person kann die genetische Variante tragen, ohne jemals an Krebs zu erkranken („unvollständige Penetranz“).
  • Das Krebsrisiko ist gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöht, unterscheidet sich aber je nach Gen, Geschlecht und weiteren Faktoren („variable Expressivität“).
  • Auch eine nicht betroffene Person kann die Variante trotzdem an ihre Kinder weitergeben, wenn sie Trägerin oder Träger ist („überspringen von Generationen“).

Die Abkürzung HNPCC steht für „hereditäres nicht-polypöses kolorektales Karzinom“. Der Begriff wurde früher häufig für erbliche Formen von Darmkrebs verwendet, die nicht mit einer ausgeprägten Vielzahl von Darmpolypen einhergehen.

Heute wird meist der Begriff Lynch-Syndrom verwendet, insbesondere wenn eine krankheitsverursachende genetische Veränderung nachgewiesen wurde. Im medizinischen Alltag werden beide Bezeichnungen teilweise synonym verwendet.

Welche Krebsarten können beim Lynch-Syndrom auftreten?

Das Lynch-Syndrom ist vor allem mit einem erhöhten Risiko für folgende Krebserkrankungen verbunden:

  • Darmkrebs: Dickdarm- und Enddarmkrebs.
  • Gebärmutterschleimhautkrebs: Krebs der inneren Schleimhaut der Gebärmutter.
  • Eierstockkrebs: Das Risiko hängt unter anderem von der betroffenen Genveränderung ab.
  • Weitere Tumorarten: Dazu können Magenkrebs, Dünndarmkrebs, bestimmte Tumoren der Harnwege, der Gallenwege und der Bauchspeicheldrüse sowie bestimmte Haut- und Hirntumoren gehören.

Nicht alle eine krankheitsverursachende Erbgutveränderung tragenden Personen haben das gleiche Risiko für jede dieser Erkrankungen. Die individuelle Einschätzung hängt unter anderem vom betroffenen Gen, vom Alter, von der persönlichen Krankengeschichte und von der Familiengeschichte ab.

Das Lynch-Syndrom verursacht selbst normalerweise keine eindeutigen Beschwerden. Hinweise ergeben sich häufig aus einer Krebserkrankung:

  • in jüngerem Alter,
  • mehreren Krebserkrankungen bei einer Person
  • einer auffälligen Häufung bestimmter Tumorarten in einer Familie
  • auch Darmkrebs oder Gebärmutterschleimhautkrebs bei mehreren Angehörigen verschiedener Generationen kann ein Anlass sein, eine erbliche Veranlagung abzuklären.

Allerdings gilt: Eine unauffällige Familiengeschichte schließt ein Lynch-Syndrom nicht sicher aus. Ob eine genetische Untersuchung sinnvoll ist, sollte anhand der persönlichen Situation und der medizinischen Befunde beurteilt werden.

Ansprechpartner im Klinikum Stuttgart: Institut für Klinische Genetik

Wie wird das Lynch-Syndrom festgestellt?

Die Abklärung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst werden die persönliche Krankengeschichte und die Krebserkrankungen in der Familie betrachtet. Bei einer bestehenden Krebserkrankung kann das Tumorgewebe auf Hinweise für eine gestörte DNA-Reparatur untersucht werden. Hierzu gehören die Untersuchung bestimmter Reparaturproteine und gegebenenfalls ein Test auf die sogenannte Mikrosatelliteninstabilität. Ergeben sich Hinweise auf eine erbliche Ursache, kann eine genetische Untersuchung aus einer Blutprobe folgen. Dabei wird geprüft, ob eine krankheitsverursachende Veränderung in einem der relevanten Gene vorliegt.

Die genaue Vorgehensweise richtet sich nach der individuellen Situation und den bisherigen Befunden. Wichtig ist: Sind Sie bereits Tumorpatient bei uns im Haus und erfüllen bestimmte Kriterien, wird automatisch unsere Humangenetik mit involviert.

Was bedeutet ein auffälliger Tumortest?

Ein auffälliger Tumortest kann darauf hinweisen, dass die DNA-Reparatur in den untersuchten Tumorzellen beeinträchtigt ist. Das ist ein wichtiger Hinweis bei der Abklärung eines möglichen Lynch-Syndroms. Ein solcher Befund beweist jedoch nicht automatisch, dass eine erbliche Genveränderung vorliegt. Auch Veränderungen, die erst im Tumor entstanden sind, können zu einem auffälligen Ergebnis führen.

Deshalb müssen Tumortest, genetische Untersuchung und gegebenenfalls weitere Befunde gemeinsam bewertet werden.

Was bedeutet ein positiver Gentest?

Ein positiver Gentest bedeutet, dass eine krankheitsverursachende genetische Veränderung nachgewiesen wurde, die mit einem erhöhten Krebsrisiko verbunden ist. Das Ergebnis bedeutet nicht, dass Sie bereits Krebs haben oder zwangsläufig daran erkranken werden. Es schafft vielmehr eine Grundlage, um Ihre Vorsorge gezielt zu planen und gegebenenfalls weitere Familienmitglieder zu informieren.

Nach einem positiven Ergebnis sollten die medizinischen Konsequenzen und die nächsten Schritte in einer genetischen Beratung beziehungsweise mit den betreuenden Fachteams besprochen werden.

Kann ich mit dem Lynch-Syndrom ein normales Leben führen?

Ja. Die meisten von einem Lynch-Syndrom betroffenen Menschen führen – genauso wie Menschen ohne eine solche Veranlagung bzw. Erkrankung – ein erfülltes Leben, arbeiten, gründen Familien und verfolgen ihre persönlichen Ziele.

Gleichzeitig kann das Wissen um ein erhöhtes Krebsrisiko belastend sein. Vorsorgetermine, Sorgen um die eigene Gesundheit und Gedanken an mögliche Erkrankungen innerhalb der Familie können immer wieder präsent werden. Es kann helfen, offene Fragen mit dem betreuenden Fachteam aus der Psychoonkologie zu besprechen, einen klaren Vorsorgeplan zu haben oder den Austausch mit anderen Betroffenen in Anspruch zu nehmen.

Was kann ich selbst tun, um gesund zu bleiben?

Die wichtigste Maßnahme ist, die individuell vereinbarten Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen und medizinische Empfehlungen mit den betreuenden Fachteams zu besprechen. Darüber hinaus sind allgemeine Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sinnvoll, etwa regelmäßige Bewegung, ausgewogene Ernährung, Nichtrauchen und ein bewusster Umgang mit Alkohol.

Ein gesunder Lebensstil beseitigt die genetische Veranlagung jedoch nicht und ersetzt keinesfalls die spezifische Früherkennung beim Lynch-Syndrom.

Eine genetische Beratung kann sinnvoll sein, wenn in der Familie beispielsweise Darmkrebs oder Gebärmutterschleimhautkrebs in vergleichsweise jungem Alter aufgetreten ist, mehrere Angehörige betroffen sind oder eine Person mehrere Lynch-Syndrom-assoziierte Krebserkrankungen entwickelt hat.

Auch wenn eine krankheitsverursachende Genveränderung in der Familie bereits bekannt ist, kann eine gezielte Untersuchung für weitere Angehörige infrage kommen.

Mehrere Fälle von Krebs in der Familie bedeutet nicht automatisch, dass ein Lynch-Syndrom vorliegt. Umgekehrt kann eine erbliche Veranlagung auch in Familien vorliegen, in denen bislang nur wenige Krebserkrankungen bekannt sind.

Wenn bei Ihnen eine krankheitsverursachende Genveränderung nachgewiesen wurde, kann diese auch für Ihre Kinder, Geschwister und weitere blutsverwandte Angehörige relevant sein. Für jedes Kind einer Person mit einer entsprechenden Genveränderung besteht grundsätzlich eine Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent, diese zu erben. Bei Geschwistern hängt das Risiko davon ab, ob die genetische Veränderung bei einem Elternteil vorliegt, was meist der Fall ist. Das führt dazu, dass in aller Regel auch für Geschwister eine je 50%ige Wahrscheinlichkeit besteht, Träger der familiären Erbgutveränderung zu sein. Und deshalb sollten sich auch die Eltern einer an Lynch-Syndrom erkrankten Person genetisch beraten lassen.

Eine genetische Beratung kann klären, welche Angehörigen von einer gezielten Untersuchung profitieren könnten und wie sich die Ergebnisse auf deren Vorsorge auswirken würden.

Eine solche Abklärung ist ein persönlicher Prozess. Sie sollte mit ausreichend Zeit für Fragen, mögliche Sorgen und die individuellen Wünsche aller Beteiligten erfolgen.

Es kann medizinisch wichtig sein, Angehörige über eine nachgewiesene erbliche Veranlagung zu informieren, weil sie dadurch gegebenenfalls frühzeitig eine genetische Beratung und geeignete Vorsorge erhalten können.

Gleichzeitig kann es schwierig sein, ein solches Thema innerhalb der Familie anzusprechen. Manche Menschen haben Angst, ihre Angehörigen zu beunruhigen, fühlen sich verantwortlich oder wissen nicht, wie sie das Gespräch beginnen sollen.

Unser Fachbereich Psychoonkologie kann dabei unterstützen, die Ergebnisse verständlich zu erklären und geeignete Informationen für Familienmitglieder zusammenzustellen. Sie können sich auch zunächst beraten lassen, bevor Sie entscheiden, wie Sie mit Ihrer Familie darüber sprechen möchten.

Zum Fachbereich Psychoonkologie

Bei einem Lynch-Syndrom beginnt die spezifische Krebsfrüherkennung üblicherweise erst im Erwachsenenalter. Deshalb ist eine prädiktive genetische Untersuchung bei minderjährigen Kindern in der Regel nicht erforderlich. Die Situation sollte individuell mit einer qualifizierten genetischen Beratungsstelle besprochen werden. Dabei können auch Fragen zur Familienplanung, zum richtigen Zeitpunkt einer Untersuchung und zum Umgang mit genetischen Informationen geklärt werden.

 
Ein Erbe, aber kein Schicksal: Awareness-Speakerin Lynch-Syndrom – Georgina Hoffmann

 

zum Artikel in der Stuttgarter Zeitung