Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß § 10 Abs. 1 L‑BGG BW und BITV 2.0
Erklärung zur Barrierefreiheit für www.klinikum-stuttgart.de.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit? Am Ende der Seite finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten.
Als Klinikum Stuttgart streben wir es an, unseren Webauftritt im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes‐Behindertengleichstellungsgesetzes (L‐BGG BW) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.klinikum-stuttgart.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist überwiegend mit § 10 Absatz 1 L‐BGG BW vereinbar. Einschränkungen sind die unter 2. genannten Punkte. Das Klinikum Stuttgart arbeitet kontinuierlich daran, verbleibende Barrieren zu reduzieren und die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG BW
- Auf mehreren Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert.
- Auf mehreren Seiten gibt es Links ohne Linktext.
- Auf fast allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
- Auf mehreren Seiten gibt es 'iframe' Elemente ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den iframes ist erschwert.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert.
- Auf einer Seite gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
- Auf einer Seite fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
- Auf einzelnen Seiten sind Links nicht vom umgebenden Text unterscheidbar.
- Auf einer Seite gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung.
- Auf einer Seite gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben.
- Video- und Audio-Dateien, die auf unsere Webseite eingebunden sind, sind derzeit nicht mit Untertiteln, Audiodeskription oder Transkriptionen versehen. Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung zu ergänzen.
- PDF-, Word-, Excel- oder Powerpoint-Dokumente, die im Rahmen des Webauftritts zum Download angeboten werden, sind derzeit nicht alle in barrierefreier Version verfügbar. Wir bemühen uns, neu eingestellte PDF-Dateien in barrierefreier Version zu erstellen bzw. durch eine solche zu ersetzen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.12.2025 erstellt. Die Erstellung erfolgte anhand einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 08.12.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Bei Anmerkungen oder Hinweisen zu Barrieren auf unserer Webseite nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir beantworten Ihre Fragen spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
Kriegsbergstraße 60
70174 Stuttgart
presse@klinikum-stuttgart.de
Tel.: 0711 278-01
5. Schlichtungsverfahren
Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Landeszentrum Barrierefreiheit: Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
post@barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG BW wird hingewiesen.