
Nach der Geburt haben Mütter und Kinder den Anspruch auf Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme. Die Betreuung beinhaltet die medizinische Vorsorge von Mutter und Kind bei Ihnen zu Hause. Dabei wird das Stillen, die Rückbildung und Wundheilung sowie das Gedeihen und Verhalten des Neugeborenen beobachtet.
Bei Problemen im Wochenbett haben Sie mindestens acht Wochen Anspruch auf Hebammenhilfe: z.B. bei verzögerter Abheilung des Nabels, Rückbildungsverzögerung sowie Fragen zum Stillen während der ganzen Stillzeit.
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich frühzeitig vor dem errechneten Geburtstermin bei der Hebamme Ihrer Wahl an.
Gebühr:
wird von der Krankenkasse übernommen
Ihre individuelle Betreuung übernehmen gerne folgende Hebammen der Frauenklinik