Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie

Weiterbildungscurriculum

Präambel
Grundlage dieses Weiterbildungscurriculums ist die Weiterbildungsordnung vom 15. März 2006 der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die Inhalte zur Dokumentation der Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung im so genannten „Logbuch“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg Stand 11/2011 sowie der „European Training Charter for Clinical Radiology“ mit dem detaillierten Curriculum für die radiologische Weiterbildung publiziert durch die European Society of Radiology (ESR) und die European Association of Radiology (EAR) vom 28.07.06

Ziel dieses Curriculums ist es, die geforderten notwendigen Weiterbildungsinhalte innerhalb der Weiterbildungszeit von 5 Jahren (bzw. 4 Jahre bei vorausgegangenem klinischem Jahr) anzubieten. Eine begleitende wissenschaftliche Tätigkeit kann ggf. zu einer Verlängerung der Weiterbildungszeit führe

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