Katharinenhospital

Kassenärztliche Praxis für Pathologie

Die Laborpraxis ist Teil des Instituts für Pathologie am Standort Katharinenhospital. Das Leistungsspektrum deckt sich mit dem des Instituts und steht sowohl Kassenpatienten als auch Privatpatienten zur Verfügung. Kassenpatienten benötigen einen gültigen Überweisungsschein.

Wenn Kassenpatienten Laboruntersuchungen durchführen lassen möchten, die von den Kassen nicht erstattet werden, müssen sie diese sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) selbst bezahlen. Die Berechnung erfolgt nach der gültigen amtlichen Berechnungsordnung für Ärzte (GOÄ). Es muss vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Einwilligungserklärung vorliegen sowie eine Honorarvereinbarung geschlossen werden.

Wir empfehlen, diese Untersuchungen mit dem Hausarzt abzustimmen.