Falls ein gesetzlicher Versicherungsstatus für die ambulante Behandlung besteht, bitten wir zu berücksichtigen, dass eine aktuelle Überweisung eines Orthopäden oder Chirurgen für den ambulanten Termin erforderlich ist. Wenden Sie sich bei Bedarf gerne an unser MVZ. Privatversicherte Patienten und BG-liche Fälle benötigen keinen Überweisungsschein.