
Das Transplantationsgesetz (TPG) verpflichtet die Bundesärztekammer, wissenschaftlich orientierte Richtlinien zu einzelnen Bereichen der Transplantationsmedizin zu erstellen. Die Richtlinien werden von der ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer erarbeitet. Neben medizinischen Experten gehören hierzu auch Juristen, Philosophen, Patienten und Angehörige von Organspendern.
Grundlagen des Transplantationsgesetzes:
Weitere Informationen:
Bereits im 17. Jahrhundert gab es Versuche, zerstörte menschliche Haut durch Gewebe von Tieren zu ersetzen. Aus dem 18. und dem späten 19. Jahrhundert gibt es Berichte über Transplantationen endokrinen Gewebes – so der Ersatz von Schilddrüsengewebe. Auch von einer Knochenübertragung im Jahr 1881 wird berichtet. Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts entwickeln sich mit Fortschritten auf dem Gebiet der Gefäßchirurgie die Voraussetzungen zur Transplantation von Organen.