Zentralinstitut für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin mit Laborpraxis

Analysenverzeichnis von A bis Z

Brucella spp.

Material Blutkultur, Knochenmark, Liquor, Urin, Punktate, Abstriche
Referenzbereich negativ
Abnahme Materialspezifisch, siehe Präanalytikhandbuch KCI
Methode

Hellfeld-Mikroskopie (Gram-Präparat), kulturelle Anzucht und Identifikation mittels MALDI-TOF MS (nur ungezielt), für Resistenzbestimmung mit Antibiogramm Einsendung des Isolats an das NRZ/Konsiliarlabor für Brucella.


Akkreditierte Methode

Indikation

Bei Verdacht auf Brucellose bitte unbedingt Rücksprache mit dem Labor vor Probeneinsand!

Standort OH/FK (nur ungezielt). Bei Verdacht auf Brucellose keine gezielte Anzucht, sondern Versand an das Konsiliarlabor für Brucella Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr Abteilung Bakteriologie und Toxinologie Neuherbergstraße 11, 80937 München
Bemerkung

Brucellose (auch Maltafieber, M. Bang)
Brucellen sind sehr widerstandsfähige gramnegative Bakterien. Erregerreservoire sind Schafe/Ziegen (B. melitensis), Rinder (B. abortus) und Schweine (B. suis). Meist eingeschleppte Infektion z. B. aus dem Mittelmeerraum (Genuss von rohem Käse oder Milch), Mexiko, Südamerika; auch berufliche Exposition (Landwirte, Tierärzte, Hirten, Labormitarbeiter). Die Brucellose kann subklinisch, akut oder chronisch verlaufen. Symptome einer akuten Brucellose sind: trockener Husten, Nachtschweiß, Arthralgien, Gewichtsverlust, Muskelschmerzen, später Fieberschübe. Unbehandelt kommt es zu einem undulierenden, remittierenden Fieber oder septischer Kontinua. Weitere intestinale Symptome, Lymphadenitis und Blutbildveränderungen können hinzukommen und im Rahmen eines chronischen Verlaufes auch zu Neurobrucellose führen.
Inkubationszeit: sehr variabel (eine Woche bis mehrere Monate), im Mittel 2 - 3 Wochen.


Meldepflichtige Erkrankung!


Hinweis:


Nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit Nr. 38 der Anlage 1 der 7. Berufskrankheiten-Verordnung vom 20. Juni 1968 hat jeder Arzt bei begründetem Verdacht auf eine Brucellose als Berufskrankheit diese dem Träger der Unfallversicherung oder der für den Beschäftigungsort des Versicherten zuständigen Stelle des medizinischen Arbeitsschutzes unverzüglich anzuzeigen.


 

Stand Dezember 2022

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