Pädiatrie 5

Autologe Hämatopoetische Stammzelltransplantation (HSZT)

Kindercollage

Bei einer autologen hämatopoetischen Stammzelltransplantation HSZT ("auto-" bedeutet "selbst" und "hämatopoetisch" bedeutet "blutbildend") erhält der Patient seine eigenen Blutstammzellen zurück. Die Stammzellen waren ihm zu einem geeigneten Zeitpunkt vor der HSZT aus dem Blut entnommen und zunächst tiefgefroren aufbewahrt worden.

Grundlage der autologen HSZT ist die Annahme, dass nach Behandlung mit herkömmlichen Therapieformen noch Resttumorzellen im Blut verbleiben können. Wenn diese durch eine Intensivierung der Chemo- oder Strahlentherapie oder beidem endgültig beseitigt werden sollen, sind so hohe Dosissteigerungen notwendig, dass es gleichzeitig zur kompletten Zerstörung des Knochenmarks kommt und die lebensnotwendigen Blutzellen dort nicht mehr gebildet werden können.

Durch die autologe HSZT wird das zerstörte Knochenmark ersetzt. Die autologe HSZT ist somit eine Schutzmaßnahme, die die Anwendung einer Hochdosis-Chemotherapie möglich macht. Deshalb lassen sich durch die autologe HSZT nur solche Erkrankungen behandeln, bei denen das Knochenmark zum Zeitpunkt der Stammzellentnahme gesund ist. Außerdem nützt die Hochdosistherapie nur, wenn die Erkrankungen grundsätzlich auch auf die herkömmliche Behandlung ansprechen.

Folgende Erkrankungen oder bestimmte Stadien/Formen dieser Erkrankungen können die Begründung (Indikation) für die autologe HSZT bei Kindern und Jugendlichen sein:

  • Neuroblastom
  • Ewing-Sarkom
  • Manche Hirntumoren
  • Hodgkin- und Non-Hodgkin-Lymphome

Keine Abstoßungsreaktionen

Die Verträglichkeit der autologen HSZT ist in der Regel gut, da der Organismus des Patienten die eigenen Blutstammzellen wiedererkennt und keine immunologische Abstoßungsreaktion einleitet. Die Wirksamkeit und Verträglichkeit dieses Verfahrens wird bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Therapieoptimierungsstudien geprüft.

Der Einsatz autologer Nabelschnurblut-Stammzellen, die bei der Geburt gesammelt werden können, spielt zum heutigen Zeitpunkt in der Transplantationsmedizin keine Rolle. Nabelschnurblut-Stammzellen werden, entgegen vieler Versprechungen kommerzieller Nabelschnurbanken, in der Regel auch nicht benötigt, da es die hier erwähnten Alternativen gibt.