Neuroorthopädie

Infantile Cerebralparese (ICP)

Bei der infantilen Cerebralparese handelt es sich um eine bleibende Störung des Haltungs- und Bewegungsapparates aufgrund einer nicht fortschreitenden Schädigung unreifen Gehirnes. Diese kann mit weiteren Behinderungen wie Intelligenzminderung, Lernbehinderung, Verhaltensauffälligkeiten, Verständigungsschwierigkeiten, Seh- und Hörstörung sowie Anfallsleiden auftreten.

Die Ursachen der ICP sind vielfältig. Unter anderem können vor der Geburt Hirnfehlbildungen, Gifteinwirkungen (z.B. Alkohol, Medikamente), intrauterine Infektionen, Sauerstoffmangelzustände oder einen Blutgruppenunverträglichkeit zu einer ICP führen, ebenso Frühgeburt, vorzeitige Plazentalösung und Nabeschnurprobleme, Infektionen und Schädelhirnverletzungen.

Hieraus entstehen Lähmungen unterschiedlicher Qualität und Ausprägung, wobei Mischtypen vorkommen:

  • Die Spastische Lähmung zeichnet sich durch vermehrte Muskelspannung, unkontrollierte Muskelanspannung und nachfolgende Kontrakturen und Gelenkfehlstellungen aus.
  • Die athetotische Lähmung zeichnet sich durch unkontrollierte langsame verkrampfte Bewegungen aus.
  • Die ataktische Lähmung zeigt Koordination und Gleichgewichtsstörungen.

Die Funktionsstörungen können den ganzen Körper (Tetraparese), eine Körperhälfte (Hemiparese) oder z.B. nur die Beine (Diparese) betreffen.

Sehr unterschiedliche Auswirkungen

Die Folgen sind eine verzögerte Entwicklung des Bewegungsapparates, aber auch der Verständigung und des Lernens. Das Sitzen, Stehen und Laufen, aber auch die Benutzung von Armen und Händen wird verspätet oder nicht erlernt. Es kann zu Muskelverkürzungen, Gelenkfehlstellungen oder –instabilitäten kommen.

Die ICP ist nicht heilbar, die Ausprägung ist jedoch sehr verschieden und reicht von einer leichten Gangunsicherheit bis zum schwerstbehinderten Menschen, der auf fremde Hilfe angewiesen ist.

Zusammenarbeit vieler Fachdisziplinen

Die Behandlung findet in enger Zusammenarbeit zwischen Patienten, Angehörigen, Neuroorthopäden, Neuropädiater/Neurologen, Kinderärzten, Krankengymnasten, Ergotherapeuten und Orthopädietechniker statt. Krankengymnastik ist früh und häufig dauerhaft erforderlich zur Behandlung und Verhinderung von Kontrakturen, Erlernen und Verbessen des Gehens sowie nach Operationen. Ergotherapie wird zur Verbesserung der Handfunktion sowie zum Koordinations-, Funktions- und Selbsthilfetraining eingesetzt.

Orthopädische Hilfsmittel reichen von Nachtlagerungsschienen über Orthesen und Hilfsmittel, welche die Steh- oder Gehfähigkeit ermöglichen, und Handorthesen bis hin zum geeigneten Rollstuhl.

Es gibt Medikamente zur Minderung der Spastischen Lähmung, z.B. durch Injektion von Botolinumtoxin A in die Muskulatur.

Operationen sind dann erforderlich wenn unter nicht operativer Behandlung keine weiteren Fortschritte oder gar Rückschritte, funktionsbehindernde Kontrakturen und Deformitäten eintreten oder die Sitz- oder Pflegefähigkeit gefährdet ist. An operativen Maßnahmen kommen Verlängerungsoperationen an der verkürzten Muskulatur, Sehneansatzverlagerungen, knöcherne Umstellungsoperationen oder auch Gelenkversteifungen zur Anwendung. Nach einer Operation ist häufig eine Gipsbehandlung, nachfolgend eine (neu angepasste) Orthesen- und Nachtschienenbehandlung sowie eine intensive Krankengymnastik nach großen Eingriffen im Rahmen einer stationären Rehabilitation erforderlich.

Für die Untersuchung und Behandlungsplanung von nichtoperativer und operativer Behandlung bitten wir um Terminabsprache in unserer neuroorthopädischen Sprechstunde. Die orthopädische Klinik hat langjährige Erfahrung in der Behandlung von Patienten mit infantiler Cerebralparese. Die Operationen können in der orthopädischen Klinik durchgeführt werden. Es besteht die Möglichkeit, Angehörige mit aufzunehmen.