
Gesetzlich steht jeder Frau im Wochenbett die Betreuung durch eine Hebamme zu. Diese Nachsorge geht bis mindestens zum zehnten Tag nach Geburt des Kindes, kann bei Bedarf jedoch ausgedehnt werden auf bis zu acht Wochen, wenn bestimmte Gründe eine weitere Betreuung durch die Hebamme notwendig machen.
Die Betreuung, die im täglichen Besuch zu Hause bzw. nach Absprache erfolgt, umfasst unter anderem folgende Aufgaben:
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel alle Kosten der Hebammenhilfe. Die Hebamme rechnet mit der Kasse direkt ab, so dass für Sie kein Aufwand entsteht. Bei privater Krankenversicherung erhalten Sie selbst die Rechnung, müssen für diese dann vorerst selbst aufkommen und reichen sie dann bei Ihrer Kasse ein zur Rückerstattung.
Bitte setzten Sie sich rechtzeitig mit einer Hebamme in Verbindung, damit diese gut planen kann.