
Der Übertritt von Mageninhalt in die Lunge ist lebensgefährlich (Fachbegriff: Aspiration). Daher müssen alle Patienten vor geplanten Vollnarkosen, oberflächlichen Narkosen (Fachbegriff: Analgosedierung) und örtlichen Betäubungen (Fachbegriff: Regionalanästhesie) nüchtern sein.
Falls die Patientin oder der Patient erwachsen ist, darf die letzte leichte Mahlzeit um 0:00 Uhr und die letzte klare Flüssigkeit um 6:00 Uhr am Operationstag eingenommen werden. Bei Kindern erfragen Sie bitte den voraussichtlichen Anästhesiebeginn und beachten die altersabhängigen Nüchternzeiten in den untenstehenden Tabellen. Im nachfolgenden Text ist mit „Operation“ auch „Untersuchung in Narkose“ gemeint. Bitte beachten Sie auch eventuelle zusätzliche Vorgaben Ihrer behandelnden Fachabteilungen. Die Angaben in den kommerziellen Narkoseaufklärungsbögen sind allgemeingültige Mindestanforderungen, die nicht auf die Abläufe am Klinikum Stuttgart zugeschnitten sind - daher bitte die hier angegebenen Nüchternzeiten beachten.
Wenn sich der voraussichtliche Anästhesiebeginn am Operationstag durch Notfälle nach hinten verschieben sollte, kontaktieren wir Ihre Station/Ambulanz und lassen die Patientin oder den Patienten noch länger als hier angegeben essen oder trinken.
Eltern erfragen bitte den voraussichtlichen Anästhesiebeginn
In der Augenklinik und Kieferklinik ist der Anästhesiebeginn bei ambulanten Kindern 8:00 Uhr.
Bitte schauen Sie zunächst, ob der Anästhesiebeginn vor oder nach 12:00 Uhr ist, dann entnehmen Sie die entsprechenden Nüchternzeiten aus der Tabelle.
Beispiel: Bei einem Anästhesiebeginn um 13:00 Uhr darf das Kind bis 0:00 Uhr feste Nahrung, bis 8:00 Uhr eine kleine Mahlzeit und bis 11:00 Uhr klare Flüssigkeit zu sich nehmen.
Bitte schauen Sie zunächst, ob der Anästhesiebeginn vor oder nach 12:00 Uhr ist, dann entnehmen Sie die entsprechenden Nüchternzeiten aus der Tabelle.
Beispiel: Bei einem Anästhesiebeginn um 13:00 Uhr darf das Kind bis 0:00 Uhr feste Nahrung, bis 4:00 Uhr eine kleine Mahlzeit und bis 11:00 Uhr klare Flüssigkeit zu sich nehmen.
Im Zusammenhang mit den Nüchternzeiten gelten folgenden Flüssigkeiten als „klar“:
Im Zusammenhang mit den Nüchternzeiten darf sich das Kind als kleine Mahlzeit maximal 1 Artikel aus der nachfolgenden Liste aussuchen:
Die Zusammensetzung der „festen Nahrung“ im Zusammenhang mit den hier genannten Nüchternzeiten kann frei gewählt werden.