Patientenservice

Klinisches Ethik-Komitee (KEK) am Klinikum Stuttgart

Am Klinikum Stuttgart wird die klinische Ethik seit 2006 durch das klinische Ethik-Komitee (KEK) mit standortbezogenen Arbeitskreisen der Ethik und einer Geschäftsstelle vertreten.

Im Rahmen der Behandlung von Patient*innen können Fragen entstehen wie:

  • Welche Maßnahmen sollen ergriffen und welche Maßnahmen sollen unterlassen werden?
  • Welche Maßnahmen nutzen und welche richten möglicherweise Schaden an?
  • Welche der möglichen therapeutischen Handlungsoptionen soll gewählt werden?
  • Was genau sind dabei der (mutmaßliche) Wille und das beste Interesse des Patienten?
  • Was sind die Lebensziele des Patienten und mit welchen medizinischen und pflegerischen Therapiezielen können diese erreicht werden?
  • Womit wird man der Patientenautonomie am besten gerecht?
  • Sind durch die Maßnahmen bei dem einzelnen Patienten auch andere Menschen betroffen, denen möglicherweise dadurch Schaden zugefügt wird?
  • Die zentrale Frage ist: Was sollen wir tun? Was ist erlaubt, was ist verboten, was ist geboten?

Das KEK und die Arbeitskreise Ethik KH, OH und KBC wollen den Mitarbeitern und Patienten Unterstützung bei ethischen Entscheidungsfindungen bieten. Dies kann in Form von fallbezogenen strukturierten Ethikberatungen, Nachbesprechungen von konkreten Fällen unter ethischen Gesichtspunkten und auch in problembezogenen Beratungen geschehen. Ebenso sind wir Ansprechpartner für allgemeine klinisch ethische Fragen. In den Arbeitskreisen wirken dabei unterschiedliche Berufsgruppen mit, die im Kontakt mit Patient*innen und ihren Angehörigen stehen.

Das klinische Ethik-Komitee ist beratend tätig. Die Entscheidungsverantwortung verbleibt bei den behandelnden Ärztinnen, Ärzten und Behandlungsteams.

Für Patienten und Angehörige

Die Entscheidungsfindung über Behandlungsmöglichkeiten Therapieziel ist eine gemeinsame Aufgabe der Patient*innen (oder seines Vertreters) mit dem ärztlichen Behandlungsteam. Hierzu sind Gespräche auf Augenhöhe wichtig. Der Patient ist Fachmann für seine Werte und Lebensziele, die Behandelnden für medizinische, pflegerische und therapeutische Fragen. Der Wille des Patienten und sein Wertesystem sind zu berücksichtigen. Mögliche Handlungsoptionen mit ihren Wirkungen, Folgen und ihrer Relevanz werden gemeinsam abgewogen. Zu beachten ist auch der mutmaßliche Wille oder der in einer Patientenverfügung oder in einem Advance Care Plan festgeschriebene Wille.

Wenn diese Abwägung und Entscheidungsfindung sich schwierig gestalten, müssen oft ethische Fragen gestellt und bewertet werden. Hierbei kann das Klinische Ethik-Komitee Patienten, Angehörige und Behandler unterstützen. Dies kann in Form von fallbezogenen strukturierten Ethikberatungen und in problembezogenen Beratungen geschehen. Eine Ethikberatung durch geschulte Ethikberater bietet eine Hilfestellung und Orientierungsmaßstäbe für die eigene Entscheidungsfindung. Ziel ist es, durch Analyse, Moderation und Abwägung des medizinisch, pflegerisch und therapeutisch Machbaren und Sinnvollen zu einer ethisch gut begründeten und möglichst konsensfähigen Lösung eines ethischen Konfliktes zu gelangen.

Erreicht eine Anfrage das Ethik-Komitee, wird ein Beratungsgespräch mit den beteiligten Personen vereinbart, Verlauf und Ergebnis der Beratung werden dokumentiert. Vertreter des jeweiligen Arbeitskreises beraten dabei bei der Suche nach einer ethisch begründeten, für alle Beteiligten nachvollziehbaren Entscheidung. Das Votum der Ethikberatung hat ausschließlich beratenden Charakter, die endgültige Entscheidung und die damit verbundene Verantwortung verbleiben bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten bzw. Chefärztinnen und Ärzten gemeinsam mit ihrem Patienten.

Anfragen von Patienten oder Angehörigen sollen primär an und über die Behandelnden der Station gestellt werden, die dann bei Bedarf ggf. eine Anfrage an das Klinische Ethik-Komitee veranlassen.

Für Fachkräfte

Das KEK und die Arbeitskreise Ethik KH, OH und KBC wollen den Mitarbeitern des Klinikums Unterstützung bei ethischen Entscheidungsfindungen bieten. Dies kann in Form von fallbezogenen strukturierten Ethikberatungen, Nachbesprechungen von konkreten Fällen unter ethischen Gesichtspunkten und auch in problembezogenen Beratungen geschehen. Ebenso sind wir Ansprechpartner für allgemeine klinisch ethische Fragen. In den Arbeitskreisen wirken dabei unterschiedliche Berufsgruppen mit, vor allem Mitarbeiter*innen, die im Kontakt mit Patient*innen und ihren Angehörigen stehen.

Darüber hinaus soll sowohl im Umgang mit Patient*innen als auch innerbetrieblich eine an ethischen Wertmaßstäben orientierte Kultur gefördert werden. Das KEK bietet den Mitarbeiter*innen des Klinikums daher die Möglichkeit, ethische Kompetenzen im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen zu erwerben bzw. zu vertiefen und entwickelt durch Handreichungen und Ethik-Cafés die Ethikkompetenz und ethische Kultur im Klinikum weiter.

Projekte, in denen sich eine gute Ethikkompetenz manifestiert, wollen wir in den jeweiligen Abteilungen und Zentren unterstützen und anstoßen.

Die Geschäftsstelle fungiert dabei als zentrale Koordinationsstelle für die Organisation von Beratungen, Fortbildungen, Ethik-Cafés und weiteren Projekten.

Anforderung und Ablauf einer fallbezogenen Ethikberatung

Eine Ethikberatung durch geschulte Ethikberater bietet eine Hilfestellung und Orientierungsmaßstäbe für die eigene Entscheidungsfindung. Ziel ist es, durch Analyse, Moderation und Abwägung des medizinisch, pflegerisch und therapeutisch Machbaren und Sinnvollen zu einer ethisch gut begründeten und möglichst konsensfähigen Lösung eines ethischen Konfliktes zu gelangen. Wohl und Wille des Patienten stehen dabei im Mittelpunkt. Dort wo sich ein Dissens nicht auflösen lässt, werden Wege gesucht,  an gemeinsamen Zielen weiterarbeiten zu können.

Für die Nachbesprechung von Fällen unter ethischen Gesichtspunkten, problembezogene Ethikberatungen und die Eingabe von Themen zur ethischen Reflektion und Stellungnahme durch das Ethik-Komitee wenden Sie sich bitte auch an die untengenannte E-Mail-Adresse, die Sprecher*innen der Arbeitskreise oder die Geschäftsstelle.

Die Anfrage kann von Vertretern aller Berufsgruppen an das KEK gestellt werden. Eine Anfrage für ein Fallberatung sollte zuvor mit den Verantwortlichen (z.B. pflegerisches und ärztliches Leitungsteam) abgesprochen oder Ihnen angekündigt werden. 

Erreicht eine Anfrage das Ethik-Komitee, wird ein Beratungsgespräch mit allen beteiligten Personen vereinbart, Verlauf und Ergebnis der Beratung werden dokumentiert. Vertreter des jeweiligen Arbeitskreises beraten dabei bei der Suche nach einer ethisch begründeten, für alle Beteiligten nachvollziehbaren Entscheidung. Das Votum der Ethikberatung hat ausschließlich beratenden Charakter, die endgültige Entscheidung und die damit verbundene Verantwortung verbleiben bei den behandelnden Ärzt*innen bzw. Chefärzt*innen.

Kontakt: ethik@klinikum-stuttgart.de

Weitere Kontakte und  Handreichungen finden Mitarbeiter im Intranet.

Ansprechpartner

Funktionspostfach: ethik@klinikum-stuttgart.de

 

AK Ethik Krankenhaus Bad Cannstatt und Zentrum für Seelische Gesundheit

Hr. Nikolaus Fischer-Romer      nfischer@klinikum-stuttgart.de
Seelsorger

Hr. Dr. Thomas Müller               t.mueller@klinikum-stuttgart.de
Oberarzt, ANI
           

AK Ethik Olgahospital und Frauenklinik

Hr. Dr. Thomas Strahleck           t.strahleck@klinikum-stuttgart.de
Oberarzt / Neo, P4

Fr. Brit Brechtel                           b.brechtel@klinikum-stuttgart.de
Koordinatorin

 

AK Ethik Katharinenhospital und Frauenklinik

Hr. Stefan Pfeifer:                     s.pfeifer@klinikum-stuttgart.de
Seelsorger

Fr. Jana Rieber                           j.rieber@klinikum-stuttgart.de
Referentin Vorstand

 

Rechtliche Fragen:

Fr. Nora Hosszu                        n.Hosszu@klinikum-stuttgart.de
Fachbereichsleitung Recht

 

Geschäftsstelle:

Fr. Jana Rieber                          j.rieber@klinikum-stuttgart.de
Referentin Vorstand
 

Links

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Hier finden Sie Informationen und Formulare zur Vorsorgevollmacht sowie zur Betreuungs- und Patientenverfügung:
https://www.bmj.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html;jsessionid=2734D7EBE8CD12ABCFC8FE651B8DFEED.1_cid334

Formular zur Vorsorgevollmacht:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.html?nn=6765634

Deutsche interprofessionelle Vereinigung  Behandlung im Voraus planen, Advance Care Planning - Div-bvp.de
https://div-bvp.de/