Rund um die Entlassung

Zuzahlung

Ab dem Beginn eines Krankenhausaufenthaltes müssen Versicherte einen Eigenanteil von 10 Euro je Kalendertag bezahlen – allerdings für höchstens 28 Tage. Dabei zählt sowohl der Aufnahmetag als auch der Entlasstag als je ein Zuzahlungstag. Sie erhalten einige Tage nach Ihrer Entlassung eine entsprechende Rechnung. Den bezahlten Betrag leiten wir anschließend an die zuständige Krankenkasse weiter.

Die Zuzahlungspflicht besteht nicht:

  • bei Patienten bis zur Vollendung der 18. Lebensjahres
  • bei teilstationärem Krankenhausaufenthalt
  • bei Privatversicherten


Bei gesetzlich versicherten Patienten rechnen wir Krankenhausleistungen direkt mit der zuständigen Krankenversicherung ab. Wahlleistungen, für die Sie keine Zusatzversicherung haben, werden wir Ihnen allerdings privat in Rechnung stellen. Bitte beachten Sie hierbei auch die Informationen über unsere Entgelte, die Sie bei der Aufnahme erhalte (DRG-Entgelttarif (gemäß KHEntgG) und PEPP-Entgelttarif (gemäß BPflV)).

Als Privatpatient haben Sie die Möglichkeit, bei der Aufnahme im Behandlungsvertrag der Direktabrechnung mit Ihrer Privaten Krankenversicherung per elektronischem Datenträgeraustausch zuzustimmen. Ansonsten erhalten Sie Ihre Rechnung nach Hause. Reichen Sie diese bitte unverzüglich bei Ihrer privaten Versicherung zur Kostenerstattung ein.

Falls Sie ein sogenannter "Selbstzahler" sind, werden Ihnen alle Leistungen privat in Rechnung gestellt. In Ausnahmefällen, insbesondere wenn es um Gesundheitsleistungen geht, die nicht von der Krankenversicherungen übernommen werden, bitten wir Sie um eine Vorauszahlung.