Auf den folgenden Seiten finden Sie detaillierte Informationen über unser Fachgebiet und die von uns untersuchten und behandelten Beschwerde- und Erkrankungsbilder:
Von 1000 Kindern werden 2-3 Kinder mit einer behandlungsbedürftigen, beidseitigen Hörstörung geboren. Wird dies nicht frühzeitig entdeckt, kann dies zu Beeinträchtigungen von Hören, Sprache und der Gesamtentwicklung und nachfolgend auch zu nachteiliger geistigen, sozialen und emotionalen Entwicklung führen.
Frühzeitiges Erkennen sowie die frühe Versorgung und Förderung ermöglichen meist eine normale Hör- und Sprachentwicklung.
Um diese Hörstörungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln wird seit 2009 das Neugeborenen-Hörscreening in Deutschland flächendeckend eigesetzt und jedes Kind hat einen Anspruch darauf.
Das Neugeborenen-Hörscreening wird in der Regel im Rahmen der U2 durchgeführt. Sollten sich Auffälligkeiten ergeben, wird Sie Ihr behandelnder Arzt*in ggf zu uns überweisen.
Ein auffälliges Neugeborenen-Hörscreening bedeutet nicht, dass ihr Kind schwerhörig ist, sondern dass eine Kontrolle notwendig ist. Das Screening stellt noch keine Diagnose dar! Oftmals sind harmlose Ursachen wie zum Beispiel ein enger Gehörgang oder das Vorhandensein von Fruchtwasser im Gehörgang der Grund für das auffällige Testergebnis. Dennoch ist eine weitere Abklärung eines auffälligen Neugeborenen-Hörscreenings notwendig.
Wir führen die weitere Diagnostik aus einer Kombination subjektiver und objektiver Hörprüfungsverfahren durch.
Falls eine Hörstörung diagnostiziert wird, beraten wir Sie als Eltern und leiten eine hörverbessernde Maßnahme ein. Dies kann ggf. die Notwendigkeit einer Operation sein oder das Verordnen von Hörgeräten. Wir führen weiterhin die Abnahme der durch die Pädakustiker*innen angepassten Hörgeräte durch und kontrollieren regelmäßig die Hör- und Sprachentwicklung Ihres Kindes.
Sollte die Versorgung mit einem Cochlea Implantat notwendig sein, leiten wir zügig eine Beratung und ggf. Versorgung in unserem Cochlea Implantat-Zentrum ein.
Kindliche/Frühkindliche Saug- Schluck- und Fütterstörungen
Vor Ausbildungsantritt ist in verschiedenen Dísziplinen die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens notwendig. Bitte beachten Sie, dass dies keine Leistung Ihrer Krankenkasse darstellt und daher privat abgerechnet werden muss.
Der Begriff der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung beschreibt den Prozess der nach dem Hören mittels Außen-, Mittel- und Innenohr geschieht. Es beschreibt das Erkennen, Wahrnehmen und Einordnen des Gehörten (z.B. Geräusche oder Sprache).
Bitte beachten Sie, dass eine Testung dieser Kompetenz erst ab dem 6.Geburtstag bei uns möglich ist, da die Untersuchungsergebnisse bei jüngeren Kindern teilweise noch nicht verlässlich interpretiert werden können.