Radiologisches Institut (Kinderradiologie)

Terminvereinbarung

E-Mail: kinderradiologie@klinikum-stuttgart.de
Terminvergabe: Mo. – Fr. 8.00 bis 16.30 Uhr  

Für eine schnelle Terminvergabe senden Sie uns bitte eine E-Mail mit folgenden Angaben:

  • Name und Geburtsdatum des Patienten
  • Welche Untersuchung soll durchgeführt werden (MRT/Ultraschall)
  • Falls vorhanden fügen Sie bitte den Überweisungsschein Ihrer Nachricht hinzu

Bitte senden Sie aus Gründen des Datenschutzes (Übertragungsweg) per E-Mail keine sensiblen Daten oder umfangreichere Patienten-Unterlagen.

Tel.: 0711 278-73307
Fax: 0711 278-73304

Alle Patienten

Für eine gezielte und möglichst wenig belastende Untersuchung der Kinder benötigen wir eine Überweisung oder einen Brief mit genauer klinischer Fragestellung des zuweisenden Arztes.

Privatpatienten

Alle Untersuchungen ohne Altersbeschränkung  

Röntgen / Durchleuchtung (MCU, MDP, ivP)

  • Anmeldung unter Telefon: 0711 278-73307
  • Bei gesetzlich versicherten Patienten sind Untersuchungen im Rahmen der Kinderradiologie bis zum Alter von 17 Jahren möglich.

Röntgen allgemein (z.B. Lunge bei Verdacht auf Pneumonie)

  • Keine Voranmeldung notwendig zwischen 8 und 16 Uhr, bei besonderer Fragestellung ggf. Anmeldung unter Telefon: 0711 278-73307
  • Bei gesetzlich versicherten Patienten sind Untersuchungen in der Regel bis zum Alter von 17 Jahren möglich.
Dagmar Strohmenger (Anmeldung Sonografie)
Dagmar Strohmenger (Anmeldung Sonografie)

Sonografie (Ultraschall)

Anmeldung und Terminvereinbarung unter Telefon: 0711 278-73323

Gesetzlich versicherte Patienten:

  • Untersuchungen sind möglich mit Überweisungsschein vom Kinderarzt bis einschließlich 17 Jahren
  • Säuglingshüften nur über die Kinderorthopädie im Hause (mit Überweisungsschein vom Orthopäden an die Orthopädische Klinik des Olgahospitals)
  • Für Hüftsonographien im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung U3 besteht keine Kassenzulassung

MRT (Magnetresonanztomografie)

Anmeldung und Terminvereinbarung unter Telefon: 0711 278-73307

Bei gesetzlich versicherten Patienten sind Untersuchungen bis einschließlich 15 Jahren möglich, z.B. im Verlauf einer onkologischen Behandlung, bei komplexen Herzfehlern, therapiefraktären Epilepsien, komplexen Fehlbildungen, neuro-degenerativen Erkrankungen, Erkrankungen des muskuloskelettalen Systems sowie zur interventionellen MRT.