Institut für Pathologie

Vaterschaftstest und Untersuchung anderer verwandtschaftlicher Verhältnisse, DNA Spuren

Abstammungsbegutachtungen werden mit Hilfe des sogenannten „genetischen Fingerabdruckes" durchgeführt, der auch in der gerichtlichen Spurenkunde verwendet wird. Als Ausgangsmaterial wird hierbei kein Blut benötigt, sondern lediglich Epithelzellen der Wangenschleimhaut.

Die Entnahme erfolgt völlig schmerzfrei mit einem Watteträger und ist daher auch für Säuglinge geeignet. Aus den an der Watte haftenden Zellen wird das Erbmaterial isoliert. Mittels der Polymerasekettenreaktion (PCR) werden dann ausgewählte Genorte (Allele) vervielfältigt, fluoreszenzmarkiert und mit einem Argonlaser sichtbar gemacht.

Es werden bis zu 21 Genorte untersucht. Damit kann die biologische Vaterschaft eindeutig bewiesen oder ausgeschlossen werden. Gesetzliche Grundlage ist das Gendiagnostikgesetz sowie die Richtlinien der Gendiagnostikkommission. Die Leistung wird für Gerichte und Privatpersonen angeboten.

Im Bereich Forensik werden mittels DNA Tests auch Spuren aus Kriminalfällen untersucht und Identifizierungen durchgeführt. . 

Der Bereich ist nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert.

Weitere Informationen

Dr. Dieter Techel
Telefon: 0711 278-34918 oder 0711 278-34910
E-Mail: forensik@klinikum-stuttgart.de