Sprechstunden und Ambulanzen

Privatambulanz Prof. Dr. Dr. D. Weingart
Sekretariat, Haus K, 1.OG, Raum 1.102
Fr. K. Menzel, Fr. G. Höchst
Telefon: 0711 278-33301
Telefax: 0711 278-33309
E-Mail: k.menzel@klinikum-stuttgart.de
Montag bis Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Nach Vereinbarung
Notfälle außerhalb der Regeldienstzeiten: Telefon: 0711 278-33368
Patienten benötigen Ihren Versichertenausweis und unterschreiben eine Einverständniserklärung zur privatärztlichen Abrechnung. Wir bitten um das Mitbringen evt. vorhandener Röntgenbilder, aktueller Befunde zu Ihrem Gesundheitszustand sowie eine Liste ihrer regelmäßig eingenommenen Medikamente und etwaiger Betreuungsverhältnisse.
Ambulanz für gesetzlich versicherte Patienten
Rezeption, Haus K, EG, Raum 0.206
Fr. H. Höflacher und Team
Telefon: 0711 278-33368
E-Mail: rezeption-mkg-chirurgie@klinikum-stuttgart.de
Montag bis Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Nach Vereinbarung
Erreichbar ist unser Oberarzt für zuweisende Ärzte täglich von 11.00 - 12.00 Uhr.
Patienten benötigen Ihren Versicherungsausweis und sind u.U. gesetzlich verpflichtet eine Kassengebühr zu entrichten. Eine Überweisung des Arztes oder Zahnarztes ist wünschenswert, aber nicht unbedingt erforderlich. Wir bitten um das Mitbringen evt. vorhandener Röntgenbilder, aktueller Befunde zum Gesundheitszustand sowie eine Liste der regelmäßig eingenommenen Medikamente. Falls ein gesetzliches Betreuungsverhältnis vorliegt, ist die Anwesenheit des Betreuers zumindest bei der Erstuntersuchung samt Urkunde unbedingt erforderlich.
Behandlung von Notfällen und zahnärztlicher Notdienst
Leitstand Ambulanz für gesetzlich versicherte Patienten, Haus K, EG
Fr. S. Guttmann und Team
Telefon: 0711 278-33368
Außerhalb der Regeldienstzeiten:
Montag bis Donnerstag 16.00 - 07.30 Uhr, Freitag 15.00 Uhr bis Montag 07.30 Uhr und an Feiertagen.
Patienten benötigen Ihren Versicherungsausweis und sind u.U. gesetzlich verpflichtet, eine Kassengebühr zu entrichten. Eine Überweisung des Arztes oder Zahnarztes ist wünschenswert, aber nicht unbedingt erforderlich. Wir bitten um das Mitbringen evt. vorhandener Röntgenbilder, aktueller Befunde zum Gesundheitszustand sowie eine Liste der regelmäßig eingenommenen Medikamente. Falls ein gesetzliches Betreuungsverhältnis vorliegt, ist die Anwesenheit des Betreuers zumindest bei der Erstuntersuchung samt Urkunde unbedingt erforderlich.






