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Betreutes Wohnen im Sozialpsychiatrischen Wohnverbund (SpWV)

Das betreute Wohnen ist ein ambulantes Hilfeangebot zur Förderung der selbständigen Lebensführung chronisch psychisch kranker Menschen. Dieses Angebot der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII bildet eine wichtige Grundlage für die psychosoziale Reintegration.

Aktuell werden ca. 100 Personen in Wohngemeinschaften und Einzelwohnungen im Einzugsbereich der drei Gemeindepsychiatrischen Zentren (GPZs) des Klinikums Stuttgart in den Stadtteilen Ost, West und Feuerbach bedarfsgerecht betreut und gefördert. Es kann auf geschlechtsspezifische Hilfebedarfe eingegangen werden. Zudem finden psychisch Kranke mit Mehrfachdiagnosen einen Betreuungs- und Wohnplatz. Wir bieten neben Einzelwohnraum auch Zweier- bis Viererwohngruppen, reine Frauen- und Männerwohngruppen sowie gemischte Wohngemeinschaften an.

Der Prozess des betreuten Wohnens folgt drei Schritten:

1. Aufnahme

Der erste Kontakt kommt auf eigene Initiative oder durch Vermittlung des Umfeldes  (z.B. Angehörige, Behörden, Kliniken, medizinische Praxen, sonstige Bezugspersonen, etc.) zustande. Im jeweils zuständigen Gemeindepsychiatrischen Zentrum (GPZ) erfolgt zunächst eine gründliche Anamnese von Lebens- und Krankengeschichte bei den chronisch psychisch Kranken. Fähigkeiten und Ressourcen fließen in die Erhebung ein. Auf dieser Grundlage wird bei einem erweiterten Hilfebedarf  ein Hilfeplan (IBRP = Integrierter Behandlungs- und Rehabilitationsplan) erstellt. Dieser Hilfeplan wird dann mit zusammen mit einem ärztlichen Gutachten und einer Einkommens- und Vermögenserklärung beim Bürgerservice Soziale Leistungen für behinderte Menschen in Einrichtungen, Eingliederungshilfe für chronisch psychisch Erkrankte, als zuständigem Leistungsträger in Stuttgart eingereicht.

Parallel dazu wird der Hilfebedarf in der Stuttgarter Hilfeplankonferenz (HPK), einem Zusammenschluss aller Träger und Anbieter von ambulanten und stationären Maßnahmen der Eingliederungshilfen dargestellt. In der HPK werden nach der Fallvorstellung die möglichen Maßnahmen der Eingliederungshilfe empfohlen. Abschließend entscheidet der Bürgerservice Stuttgart aufgrund des vorliegenden Antrags über Maßnahme und Zeitraum. Antragsteller, die über der Einkommens- und Vermögensgrenze liegen,  zahlen die Maßnahme selbst. Das Klinikum Stuttgart mit seinem Sozialpsychiatrischen Wohnverbund (SpWV) in Stuttgart Ost, West und Feuerbach bietet Betreutes Wohnen mit zwei Hilfebedarfsgruppen (normal und intensiv) in trägereigenen Wohngruppen und Einzelwohnungen sowie dem eigenen Wohnraum des Antragstellers an.

2. Eingliederungsmaßnahme

Die psychosoziale Beratung, Begleitung und Betreuung in allen Bereichen des täglichen Lebens findet durch ein multiprofessionelles Team (Sozialarbeit, Pflege, Medizin, Verwaltung, Hilfskräfte) statt. Jedem Klienten ist eine koordinierende Bezugsperson zugeordnet. Eine feste Vertretung der koordinierenden Bezugsperson wird angestrebt. Kontakte können, je nach Hilfebedarf, mehrmals täglich stattfinden. Es finden Kontakte im GPZ, am Telefon, über Hausbesuche, durch Begleitungen, etc. statt. Die Psychiatrische Institutsambulanz (PIA) des Klinikums bietet in den Räumen des GPZ eine regelmäßige Außensprechstunde an. Sollte trotz umfassender Betreuung und Behandlung ein Klinikaufenthalt erforderlich werden, besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Stationen der Klinik für Spezielle Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie. Die koordinierende Bezugsperson übernimmt dabei die enge Verknüpfung von ambulantem und stationärem Behandlungsbedarf und hilft sowohl die Therapieziele mit dem Klinikarzt abzustimmen als auch die Wiedereingliederung nach der Entlassung zu planen. Ziel der engen Kooperation zwischen ambulanter Betreuung und psychiatrischer Behandlung ist die Vermeidung und Verkürzung von stationären Klinikaufenthalten.

3. Integration und Inklusion
Ziel des Betreuten Wohnens bei chronisch psychisch Kranken ist die soziale Integration mit Wiederherstellung der Selbsthilfefähigkeit, der Reintegration im Gemeinwesen und der nachhaltigen Teilhabe an der Gemeinschaft. Die Maßnahme Eingliederungshilfe kann von wenigen Monaten bis zu vielen Jahren bewilligt werden. Eine stufenweise Ablösung von engmaschiger Betreuung bis hin zur völligen Eigenständigkeit ist möglich. Die Übernahme von Verantwortung in allen Bereichen des Lebens wird angestrebt und ist erreichbar. Maßgebliches Ziel ist es, trotz und mit der chronischen psychischen Erkrankung ein aktives, hoffnungsvolles und zufriedenes Leben zu führen, als Individuum von der Gesellschaft akzeptiert zu sein und an ihr möglichst umfassend teilzuhaben. Diese soziale Inklusion ist das übergeordnete Ziel und die richtungsgebende Haltung.

Therapieangebot

  • Bezugspersonensystem
  • regelmäßige Einzel- und Gruppengespräche
  • Alltagspraktische Unterstützung, z.B. Anleitung und Einübung von hauswirtschaftlichen und lebenspraktischen Fähigkeiten im Bereich Ernährung, Körper- und Wäschepflege sowie Wohnraumpflege
  • Hilfen bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen
  • Außensprechstunde der Psychiatrischen Institutsambulanz in den Räumen des GPZ
  • Unterstützung im Umgang mit der Erkrankung, Auseinandersetzung mit und Annehmen der aktuellen Lebenssituation, Entwicklung neuer Perspektiven
  • Bei Bedarf und nach Absprache Medikamenten- und Geldverwaltung
  • Sozialanwaltliche Unterstützung
  • Hilfen in der Tagesstrukturierung
  • Kontakt- und Freizeitgestaltung
  • Hilfen bei der Suche nach Arbeit und Beschäftigung
  • Krisenintervention und Begleitung bei Klinikaufenthalten
  • Tagesstätte des GPZ mit Ergotherapie und Arbeitsbörse

    Kontaktaufnahme
    Telefon: 0711-278-22669
    Montag bis Freitag von 9 - 17 Uhr und nach Vereinbarung
    E-Mail: spwv.ost@klinikum-stuttgart.de

    Teamleitung
    Volker Lessig
    Dipl. Sozialpädagoge (FH)
    E-Mail: v.lessig@klinikum-stuttgart.de

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