Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Allgemeine Therapieverfahren

Gruppengespräch

"Psyche ist ein griechisches Wort und lautet in deutscher Übersetzung Seele. Psychische Behandlung heißt demnach Seelenbehandlung. ... Psychische Behandlung will vielmehr besagen: Behandlung von der Seele aus, Behandlung – seelischer oder körperlicher Störungen – mit Mitteln, welche zunächst und unmittelbar auf das Seelische des Menschen einwirken. Ein solches Mittel ist vor allem das Wort, und Worte sind auch das wesentliche Handwerkszeug der Seelenbehandlung:" (Freud, S.: Psychische Behandlung, 1905).

Unter dem Begriff Psychotherapie werden heute eine Reihe von Behandlungsverfahren subsummiert. Die größte Bedeutung als methodenorientierte Verfahren haben die Psychodynamische Psychotherapie (psychoanalytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie andere Verfahren, die sich davon ableiten) und die kognitive Verhaltenstherapie gewonnen. In den letzten Jahren sind einige, diesen beiden Richtungen zuzuordnende, störungsspezifische Methoden hinzugekommen, die sich mittlerweile gut etablieren konnten. Dazu gehören z.B. bestimmte Methoden zur Behandlung von Posttraumatischen Erkrankungen, sogenannten Strukturellen Störungen wie auch Borderline-Störungen, Essstörungen u.v.m..

Der Begriff Fachpsychotherapie wird wie folgt definiert:

Professionelles psychotherapeutisches Handeln im Rahmen und nach den Regeln des öffentlichen Gesundheitswesens,

  • das wissenschaftlich fundiert ist mit Bezug auf wissenschaftlich begründete und empirisch gesicherte Krankheits-, Heilungs-, und Behandlungstheorien,
  • das mit theoretisch abgeleiteten und empirisch gesicherten Verfahren, Methoden und Settings zielgerichtete Veränderungen im Erleben und Verhalten von Patienten bewirkt,
  • das zum Zweck der Behandlung von psychisch bedingten oder mitbedingten Krankheiten, krankheitswertigen Störungen und Beschwerden oder zu deren Vorbeugung eingesetzt wird,
  • das eine qualifizierte Diagnostik und Differentialdiagnostik unter Einbezug und Nutzung aller verfügbarer Verfahren und Methoden voraussetzt,
  • das durchgeführt wird mit a priori formulierten Therapiezielen und a posteriori evaluierten Therapiezielen,
  • von professionellen Psychotherapeuten mit geprüfter Berufsqualifikationen,
  • unter Wahrung ethischer Grundsätze und Normen,
  • in Erfüllung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für folgende Psychotherapie-Aufwendungen (Stand 2008):

  • Psychosomatische Differentialdiagnose
  • Psychosomatische Grundversorgung
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Analytische Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie
  • Entspannungsverfahren
  • Hypnose
  • Stationäre Psychotherapie