Abstammungsbegutachtungen
Rechtliche Grundlagen
Eine Abstammungsbegutachtung wird nur bei vorliegendem Einverständnis aller untersuchter Personen (beziehungsweise des gesetzlichen Vertreters) durchgeführt. Die Untersuchungskosten werden weder von einer gesetzlichen noch von einer privaten Versicherung übernommen, es erfolgt eine Privatabrechnung.
Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Dr. Techel unter Telefon 0711 278-34918.






