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Abstammungsbegutachtungen – Vaterschaftstest und Untersuchung anderer verwandtschaftlicher Verhältnisse

Abstammungsbegutachtungen, wie Vaterschaftsdiagnostik, werden mit Hilfe des sogenannten „genetischen Fingerabdruckes" durchgeführt, der auch in der gerichtlichen Spurenkunde verwendet wird. Als Ausgangsmaterial wird hierbei kein Blut benötigt, sondern lediglich Epithelzellen von der Wangenschleimhaut.

Die Entnahme erfolgt völlig schmerzfrei mit einem Watteträger und ist daher auch für Säuglinge geeignet. Aus den an der Watte haftenden Zellen wird das Erbmaterial isoliert. Mittels der Polymerasekettenreaktion (PCR) werden dann ausgewählte Genorte (Allele) vervielfältigt, fluoreszenzmarkiert und mit dem Argonlaser sichtbar gemacht.

Ein Mensch erbt für jeden Genort je ein Allel von der Mutter und dem Vater. Also muss ein Kind alle genetischen Merkmale, die es nicht von der Mutter geerbt hat, vom biologischen Vater geerbt haben. Die gefundenen Allele der Beteiligten werden daher nach diesem Prinzip miteinander verglichen und unter Verwendung eines Computerprogrammes biostatistisch ausgewertet. Da routinemäßig 15 Genorte untersucht werden, kann die biologische Vaterschaft eindeutig bewiesen oder ausgeschlossen werden.  

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