Ihr Aufenthalt im Klinikum Stuttgart

Geburtsurkunde

Das Klinikum Stuttgart ist aufgrund des Personenstandsgesetzes verpflichtet, für alle im Haus geborenen Kinder eine „schriftliche Geburtsanzeige in amtlicher Form“ innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt zu erstatten.

Für die Eintragung Ihres Kindes im Geburtenbuch ist das Standesamt Stuttgart-Mitte (für den Bezirk indem das Kind geboren wurde) zuständig. Erst aufgrund des Eintrages im Geburtenbuch ist es möglich, dass das Standesamt die von Ihnen benötigten Geburtsurkunden ausstellt und Ihr Familienstammbuch entsprechend ergänzt.

Hierzu wird Ihnen im Kreißsaal das Formular „Geburtsanzeige“ (grün) ausgehändigt. Wir bitten Sie, dieses Formular mit den noch fehlenden Angaben zu ergänzen. Auch sind die auf Seite 2 der Geburtsanzeige aufgeführten Dokumente erforderlich, wie zum Beispiel:

  • Familienstammbuch
  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunde (Heiratsurkunde)
  • Ausweise
  • Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung
  • Scheidungsurteile (unbedingt erforderlich)
  • ausländische Staatsangehörige zusätzlich mit gültigem Reisepass

 Bitte geben Sie die vollständig ausgefüllte und von beiden Eltern unterzeichnete Geburtsanzeige sowie die erforderlichen Dokumente zeitnah nach der Geburt in unserer Patientenaufnahme (Erdgeschoss) ab. Liegen Geburt und Entlassung außerhalb der Öffnungszeiten, sollten Sie bitte gleich am ersten folgenden Werktag die Patientenaufnahme aufsuchen.

Gerne beraten wir Sie auch vorab unter Telefon 0711 278-72181.

Öffnungszeiten Patientenaufnahme bzgl. Geburtsanzeigen:

  • Montag:
    13:00 – 15:30 Uhr
  • Dienstag – Donnerstag:
    07:30 – 16:00 Uhr
  • Freitag:
    07:30 – 13:00 Uhr