Leistungsabrechnung
Ab dem Beginn eines Krankenhausaufenthaltes müssen Versicherte einen Eigenanteil von 10 Euro je Kalendertag bezahlen – allerdings für höchstens 28 Tage. Dabei zählt sowohl der Aufnahmetag als auch der Entlasstag als je ein Zuzahlungstag.
Den fälligen Betrag können Sie innerhalb der Öffnungszeiten direkt an den Kassen bzw. bei den Zentralen Aufnahmen bezahlen (gerne auch per EC-Cash). Alternativ senden wir Ihnen einige Tage nach Ihrer Entlassung eine entsprechende Rechnung zu. Den bezahlten Betrag leiten wir anschließend an die zuständige Krankenkasse weiter.
Die Zuzahlungspflicht besteht nicht:
- bei Patienten bis zur Vollendung der 18. Lebensjahres
- bei teilstationärem Krankenhausaufenthalt
- bei Privatversicherten
Bei gesetzlich versicherten Patienten rechnen wir Krankenhausleistungen direkt mit der zuständigen Krankenversicherung ab. Wahlleistungen, für die Sie keine Zusatzversicherung haben und uns keine Klinik-Card vorgelegt wurde, werden wir Ihnen allerdings privat in Rechnung stellen. Bitte beachten Sie hierbei auch die Informationen über unsere Entgelte, die Sie bei der Aufnahme erhalten.
Als Privatpatient erhalten Sie Ihre Rechnung nach Hause. Reichen Sie diese bitte unverzüglich bei Ihrer privaten Versicherung zur Kostenerstattung ein.
Falls Sie ein sogenannter "Selbstzahler" sind, werden Ihnen alle Leistungen privat in Rechnung gestellt. In Ausnahmefällen bitten wir Sie um eine Vorauszahlung.






