Entlassung

Nach dem stationären Aufenthalt erhalten Sie einen vorläufigen Entlassbrief. Der ausführliche Arztbrief wird Ihrem einweisenden Arzt und/oder Ihrem Hausarzt zugeschickt.
Versicherte haben vom Beginn des Krankenhausaufenthaltes an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage einen Eigenanteil von 10 Euro je Kalendertag an das Krankenhaus zu zahlen. Dabei zählt sowohl der Aufnahmetag als auch der Entlasstag als je ein Zuzahlungstag. Sie können den Betrag direkt an den Kassen bzw. bei den Zentralen Aufnahmen innerhalb der Öffnungszeiten bezahlen (gerne auch per EC-Cash) oder erhalten von uns einige Tage nach Ihrer Entlassung eine entsprechende Rechnung. Das Krankenhaus leitet diesen Betrag an die zuständige Krankenkasse weiter.
Die Zuzahlungspflicht besteht nicht:
- bei Patienten bis zur Vollendung der 18. Lebensjahres
- bei teilstationärem Krankenhausaufenthalt
- bei Privatversicherten
Bei gesetzlich versicherten Patienten rechnen wir Krankenhausleistungen direkt mit der zuständigen Krankenversicherung ab. Wahlleistungen, für die Sie keine Zusatzversicherung haben und uns keine Klinik-Card vorgelegt wurde, müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen. Bitte beachten Sie hierbei auch die Informationen über unsere Entgelte, die Sie bei der Aufnahme erhalten.
Als Privatpatient erhalten Sie Ihre Rechnung nach Hause. Reichen Sie diese bitte unverzüglich bei Ihrer privaten Versicherung zur Kostenerstattung ein.
Falls Sie ein sogenannter "Selbstzahler" sind, werden Ihnen alle Leistungen privat in Rechnung gestellt. In Ausnahmefällen bitten wir Sie um eine Vorauszahlung.






