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Neue Landesverordnung in Baden-Württemberg

Mehr Hygienefachpersonal

KlinikumNET
Prof. Trautmann im Labor

Prof. Dr. Matthias Trautmann im Labor

Dass Hygienepläne und -maßnahmen in einem Krankenhaus einen entsprechend hohen Stellenwert bekommen, findet auch die baden-württembergische Landesregierung. Die neue Landeshygieneverordnung, die zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist, fordert eine deutliche Erhöhung des Hygienefachpersonals.

„Bisher war eine Hygienefachkraft pro 300 stationäre Betten vorgeschrieben“, erklärt Professor Trautmann, „die vielen Patientenkontakte in den Tageskliniken, Ambulanzen und ambulanten Operationssälen blieben unbeachtet.“ Das hat sich nun geändert. Die ambulanten Zahlen müssen seit Jahresbeginn in den Schlüssel mit eingerechnet werden. Danach braucht das Klinikum Stuttgart mindestens drei  Hygienekräfte mehr. „Eine Hygienefachkraft ist eine examinierte Kranken- oder Kinderkrankenschwester mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung und einer einjährigen Weiterbildung“, erklärt Trautmann. Solch ein Fachpersonal ist im Moment schwer zu bekommen. Der Arbeitsmarkt ist auf diesem Fachgebiet praktisch leergefegt. „Also haben wir drei unserer eigenen Pflegekräfte auf Kosten des Klinikums in die Weiterbildung geschickt, das hat den Vorteil, dass sie bereits ihre Praktika bei uns absolvieren und uns dann auch definitiv ab dem 1. Januar 2012 zur Verfügung stehen.“

Die bisher noch seltene Facharztbezeichnung für Hygiene und Umweltmedizin besitzt im Klinikum nur Professor Trautmann – und er ist der Einzige im Großraum Stuttgart, der Ärzte auf diesem Gebiet weiterbilden darf. „Von Juli an konnten wir einen Assistenzarzt gewinnen, der bei uns die Ausbildung zum Hygieniker antritt“, freut sich der Institutsleiter. Auch damit kommt das Klinikum Stuttgart der Landeshygieneverordnung nach. Stellvertretende Institutsleiterin ist mit Dr. rer. nat. Angela Krasselt u. a. eine ausgewiesene Ernährungswissenschaftlerin. „Damit sorgen wir auch in puncto Lebensmittelhygiene dafür, dass unsere Klinikumsküche nach streng kontrollierten Hygienestandards arbeitet“, ergänzt Professor Trautmann.

Lehrvideo für optimale Hygiene

Neben dem Hygieniker und den Hygienefachkräften schreibt die neue Verordnung zudem noch vor, dass jede Abteilung einen hygienebeauftragten Arzt zu stellen hat. „Auch das erfüllen wir schon lange“, sagt Professor Trautmann. Ein hygienebeauftragter Arzt ist meist ein Oberarzt einer Abteilung, der die Hygienestandards in seiner Abteilung im Blick hat und im Dialog mit der Hygiene steht.

Ein Beispiel dafür, wie ein solcher Dialog ideal umgesetzt werden kann, zeigt der Hygienestandard für das Anlegen eines Venenkatheters, der gemeinsam mit den hygienebeauftragten Ärzten der Anästhesie- und Intensivbereiche entwickelt wurde. „Oberarzt Dr. Harald Weng hat sogar ein Lehrvideo gedreht, das als Anleitung für neue Ärzte in der Anästhesie dient und genau zeigt, wann welche Hygienemaßnahmen wie ausgeführt werden müssen“, sagt Professor Trautmann. Dies sei ein gelungenes Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen Krankenhaushygiene und klinischen Anwendern.

Im Klinikum nehmen rund 60 Ärzte die Funktion des hygienebeauftragten Arztes wahr. Neben einem regelmäßigen Zeitkontingent, das sie in die Hygiene investieren müssen, sind alle hygieneverantwortlichen Ärzte zudem dazu verpflichtet, eine einwöchige Fortbildung nach Vorgaben des Robert-Koch-Instituts zu absolvieren. Im Klinikum Stuttgart haben sie damit ein leichtes Spiel. Denn: „Wir bieten  gemeinsam mit dem Landesgesundheitsamt einen eigenen Kurs an, der nächsten Februar im Bürgerhospital stattfinden wird“, sagt Professor Trautmann. Viele Dozenten werden sich dem Thema Hygiene widmen. „Dass wir dazu auch hervorragende Kliniker aus dem eigenen Haus als Referenten gewinnen konnten, zeigt den Stellenwert, den die Krankenhaushygiene im Klinikum einnimmt“, freut sich Professor Trautmann.

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